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REACH in der Praxis

 

 

Der Fachworkshop Nr. 10: REACH-Anforderungen zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen und ihre Umsetzung

14.01.2010, Presse- und Besucherzentrum, Reichstagufer 14, 10117 Berlin

 
Informationen und Dokumente zum Workshop
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Über den Workshop

Die REACH Verordnung adressiert nicht nur chemische Stoffe und Zubereitungen/Gemische sondern formuliert unter Artikel 7 und Artikel 33 auch neue Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen, die so bisher nicht im Chemikalienrecht geregelt waren.

Worum geht es hierbei?

Die Anforderungen unter RAECH betreffen die folgenden Bereiche

• Erzeugnisse mit beabsichtigter Freisetzung von Stoffen (Art. 7(1) und (6))

• Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste enthalten (Art. 7(2 - 4) und (6))

• Informationspflichten für Erzeugnisse, die SVHC der Kandidatenliste enthalten (Art. 33)

• Die Registrierung von Stoffen in Erzeugnissen, wenn die ECHA dies entscheidet (Art. 7(5)).

Während die Anforderungen nach Artikel 7(2) erst ab 2011 zu erfüllen sind, müssen seit der Veröffentlichung von Stoffen auf der ersten Kandidatenliste im Oktober 2008 bereits Informationen nach Artikel 33 weitergegeben werden, wenn diese Konzentrationen von > 0,1% im Erzeugnis enthalten sind. Gewerblichen Kunden ist diese Information unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, Verbraucher müssen die Information bei Nachfrage innerhalb von 45 Tagen erhalten.

In einigen Produktbereichen, z.B. bei Spielzeug oder bei Bedarfsgegenständen galten bereits in der Vergangenheit stoffliche Anforderungen wie Stoffverbote oder Konzentrationsgrenzen. Für diese Produktbereiche haben die Akteure haben entsprechende Routinen zur Einhaltung und Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen entwickelt. Dagegen sind die REACH Anforderungen für andere Produktbereiche neu - hier müssen von den betroffenen Akteuren erst Strategien und Instrumente zur Umsetzung entwickelt werden.

Daneben lässt sowohl der Gesetzestext als auch der von der ECHA erstellte Leitfaden zu Stoffen in Erzeugnissen eine Reihe von Interpretationen zu, die zu Fragen in der praktischen Umsetzung führen, wie Abgrenzungsfragen von Stoff – Gemisch – Erzeugnis, worauf die 0,1Gew.% Schwelle zu beziehen ist oder wie die REACH Konformität zu dokumentieren ist.

Inhalte und Ziele des Fach-Workshops

Der Fach-Workshop dient der Orientierung und Anleitung von Unternehmen bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen und stellt dar, wie der Stand der laufenden Prozesse und die bisher erreichten Klärungen auf nationaler und EU-Ebene sind.
Die Relevanz von problematischen Stoffen in Erzeugnissen wird anhand von beispielhaften Produktgruppen und Materialien aufgezeigt und erste Hinweise gegeben wie diese identifiziert werden können.

Eine zentrale Herausforderung für die Marktakteure ist die Gewinnung sachgerechter Informationen zu den potentiell problematischen Stoffen von den Vorlieferanten in den Wertschöpfungsketten. Hier werden grundsätzliche Möglichkeiten für Akteure in unterschiedlichen Marktsituationen dargestellt und praktische Umsetzungsbeispiele präsentiert
Die Anforderungen der Informationsweitergabe an die Kunden (gewerbliche Kunden und Verbraucher) sowie der internen Dokumentation bedürfen ebenfalls pragmatischer Lösungen. Auch hier werden entsprechende betriebliche Beispiele vorgestellt und diskutiert.
In einem weiteren Tagungspunkt sollen die Teilnehmenden über die bestehenden Ansätze zur Kontrolle und Überwachung der erzeugnisbezogenen REACH-Anforderungen durch die Behörden informiert werden.

Zielgruppe

Der Workshop richtet sich sowohl an Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, als auch an Handelsunternehmen. Darüber hinaus ist die Thematik für Mitarbeiter aus den mit dem Vollzug von REACH und der Marktausicht befassten Behörden der Bundesländer von Interesse.
Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer aus diesen Zielgruppen bei der Vergabe der begrenzten Plätze bevorzugt zu behandeln.

Veranstalter

Umweltbundesamt, mit Unterstützung durch Adelphi Research, Ökopol, UMCO,
Ö ko-Institut e.V., Freiburg und sofia-Darmstadt

 
 
Programm 
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Präsentationen

Einführung in die Thematik
Frau Lüskow, Ökopol
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Was ist ein Erzeugnis?
Herr Dr. Averbeck, BAuA
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Problematische Stoffe in Erzeugnissen
Herr Dr. Kalberlah, Fobig

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Die tägliche Praxis der Testlaboratorien
Herr Dr. Augustin, Eurofin
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Die 0,1 % Schwelle - Unterschiedliche Bezugspunkte und ihre Folgen
Herr Dr. Giese, BMU
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Informationsermittlung in unterschiedlichen Marktsituationen
Herr Jepsen, Ökopol
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Informationsgewinnung in der Lieferkette
Herr Dr. Bechthold, Drägerwerk AG & Co. KGaA
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Informationsermittlung in der Lieferkette
Herr Gottschlich, Tchibo
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Informationsermittlung in unterschiedlichen Marktsituationen
Herr Dr. Höhn, IBM
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Informationsweitergabe an gewerbliche Kunden und Verbraucher - bestehende Lösungsansätze und Tools
Fr. Heitmann, umco
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Organisation der Überwachung in Deutschland
Herr Dr. Butschke, BVL
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Ansätze der Überwachung unter REACH
Frau Dr. Schröder, BSG Hamburg
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