Der
Fachworkshop Nr. 2: REACH & Abfall-Recycling Fachworkshop zum Abgleich der erreichten Klärungen und zur Diskussion der weiterhin offener Fragen. 02.12.2008, Berlin, Bundespresseamt |
| Informationen und Dokumente zum Workshop |
>> Über
den Workshop |
| Über den Workshop |
| Das Abfallrecycling,
d.h. das "wieder
in den Verkehr bringen", von Stoffen, Zubereitungen oder Produkten
durch die geeignete Verwertung von Abfällen ist seit Jahren
eine fest etablierte Praxis mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung
und ein wichtiges Element in der Ressourcenstrategie der Europäischen
Union. Abfallrecycling reduziert die Abhängigkeit der europäischen
Wirtschaft von Rohstoffimporten und verringert die mit der Rohstoffgewinnung
verbundenen Umweltbelastungen. Vor diesem Hintergrund enthält die REACH-VO im Artikel 2 (7) eine Privilegierung von Recycling - "Produkten" und sieht vor, dass diese unter bestimmten definierten Voraussetzungen von einem Teil der REACH Pflichten ausgenommen werden. Bei der Anwendung dieser Bestimmungen auf die Frage der Vorregistrierungspflicht zeigten sich erhebliche Schwierigkeiten, wie die Ausnahmetatbestände im konkreten Fall zu interpretieren sind. Auch die Frage unter welcher "Stoffidentität" ggf. eine Vorregistrierung erfolgen sollte, erforderte in den vergangenen Monaten intensive Diskussionen sowohl bei der Recyclingwirtschaft als auch bei den für REACH zuständigen Behörden. Inzwischen konnten zumindest teilweise Klärungen erreicht werden. Diese wurden u. a. von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – über den nationalen REACH Help-Desk – aber auch von den Fachverbänden der Recyclingwirtschaft im Rahmen ihrer Informationsangebote publiziert. Die Klärungsprozesse betrafen allerdings vorrangig die (Vor-) Registrierungspflichten. Die bisherigen Fachdiskussionen zeigten aber, dass auch in vielen weiteren Detailfragen noch nennenswerter Abstimmungs- und Konkretisierungsbedarf besteht. Beispielhaft benannt seien hier die Grenzen der Nutzung bestehender Informationen nach Artikel 31/32durch Recyclingunternehmen, die praktischen Konsequenzen bei Abweichungen zwischen regionalen Entsorgungsvorgaben und den Verwendungsempfehlungen der Hersteller im Stoffsicherheitsbericht. Vor diesem Hintergrund soll der geplante Fachworkshop am 2. Dezember eine Bestandsaufnahme der erreichten Klärungen und der nochoffenen Fragen an der Schnittstelle zwischen REACH und dem Abfall-recht leisten. Darüber hinaus bietet er in drei Arbeitsgruppen Gelegenheit für den fachlichen Austausch und für Absprachen zur Fortführung des weiteren Klärungsprozesses. Die Veranstalter freuen sich, dass für diesen Diskussionsprozess einbreites Spektrum fachkompetenter Referenten sowie Praktiker aus konkreten Recyclingketten ihre Teilnahme zugesagt haben. |
| Programm |
| Download
PDF |
| Präsentationen |
"Einführung
in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen
im Bereich Abfall – Recyclingprodukte und den resultierenden
REACH-Pflichten" |
| REACH & Abfallrecycling
Berlin Dr. Claus Haas, BAuA Download PDF |
| Stand der
Klärungen zur Frage Beginn/ Ende der Abfalleigenschaft. Zukünftige
Entwicklungen im Kontext der Abfallrahmenrichtlinie. Dr. Andreas Jaron, BMU Download PDF |
| REACH & Recycling Klärungen, Empfehlungen, Handlungsbedarf Dr. Thomas Probst, bvse Download PDF |
| Anstehender
Klärungsbedarf in der weiteren REACH-Umsetzung - Schwerpunkt
Informationspflichten und Informationsflüsse Lars Tietjen, UBA Download PDF |
| Fallbeispiel
Altöl-Recycling Dr. Ingo Gronde und Dirk Nieschalk, Bundesverband Altöl e.V. Download PDF |
| Fallbeispiel
Kunstoff-Recycling Ulrich Schlotter, tecpol GmbH Download PDF |
| Fallbeispiel
Baustoff-Recycling Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe Download PDF |
| Dokumentensammlung zum Thema „REACH und Recycling/Abfall“ |
|
1) EU_KOM: Papier zum Treffen der Zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten (CA) in der abschließenden
Version - vom 29.10.08 (CA/24/2008 rev.2) – englische
Originalversion 1a) Deutsche Übersetzung (wird noch nachgereicht) 2) ECHA: Guidance on Estimation of exposure from
waste life (part R18) - vom 30.07.08 3) BAuA REACH helpdesk DE: Häufig gestellte
Fragen zu Abfall und Recycling (FAQ) - vom 19.11.08 4) UK – Competent Authority: Information
Leaflet 14 - REACH Substances Recovered from Waste - vom Oktober
2008 5) UK - Department for Environment, Food and
Rural Affairs: REACH and recovered waste substances – vom
12. November 2008 6) MU Schleswig-Holstein: Merkblatt für
Recyclingbetriebe 7) Lebensministerium Österreich REACH helpdesk
AT: Betroffenheit von Recyclingstoffen durch REACH - vom 29.
Mai 2008 8) BDI: REACH Hilfestellung 3.4.2 Sekundärrohstoffe
- vom 7.10.2008 9) BVSE: Internetseite mit REACH Informationen zum Recycling: http://www.bvse.de/printbase.php?pid=2061&cid=177 10) VCI: Geltungsbereich - REACH und Abfall (sowie
Abwasser, Abluft) – vom 17.10.2007 11) BDE: Handlungsempfehlung für Recycler
zur Vorregistrierung unter REACH – vom 23.10.2008 12) WKÖ Wirtschaftskammer Österreich:
Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH - eine Orientierungshilfe. 13) WRAP Waste & Resources Action Programme:
REACH - Obligations for producers of recycled aggregates 14) WRAP Waste & Resources Action Programme
(Pre-) Registration of recycled aggregates |