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REACH in der Praxis

 

 

Der Fachworkshop Nr. 2: REACH & Abfall-Recycling
Welche weiteren Klärungsprozesse werden benötigt?

Fachworkshop zum Abgleich der erreichten Klärungen und zur Diskussion der weiterhin offener Fragen.

02.12.2008, Berlin, Bundespresseamt

 
Informationen und Dokumente zum Workshop

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Über den Workshop
Das Abfallrecycling, d.h. das "wieder in den Verkehr bringen", von Stoffen, Zubereitungen oder Produkten durch die geeignete Verwertung von Abfällen ist seit Jahren eine fest etablierte Praxis mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung und ein wichtiges Element in der Ressourcenstrategie der Europäischen Union. Abfallrecycling reduziert die Abhängigkeit der europäischen Wirtschaft von Rohstoffimporten und verringert die mit der Rohstoffgewinnung verbundenen Umweltbelastungen.

Vor diesem Hintergrund enthält die REACH-VO im Artikel 2 (7) eine Privilegierung von Recycling - "Produkten" und sieht vor, dass diese unter bestimmten definierten Voraussetzungen von einem Teil der REACH Pflichten ausgenommen werden.

Bei der Anwendung dieser Bestimmungen auf die Frage der Vorregistrierungspflicht zeigten sich erhebliche Schwierigkeiten, wie die Ausnahmetatbestände im konkreten Fall zu interpretieren sind. Auch die Frage unter welcher "Stoffidentität" ggf. eine Vorregistrierung erfolgen sollte, erforderte in den vergangenen Monaten intensive Diskussionen sowohl bei der Recyclingwirtschaft als auch bei den für REACH zuständigen Behörden.

Inzwischen konnten zumindest teilweise Klärungen erreicht werden. Diese wurden u. a. von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – über den nationalen REACH Help-Desk – aber auch von den Fachverbänden der Recyclingwirtschaft im Rahmen ihrer Informationsangebote publiziert.

Die Klärungsprozesse betrafen allerdings vorrangig die (Vor-) Registrierungspflichten. Die bisherigen Fachdiskussionen zeigten aber, dass auch in vielen weiteren Detailfragen noch nennenswerter Abstimmungs- und Konkretisierungsbedarf besteht. Beispielhaft benannt seien hier die Grenzen der Nutzung bestehender Informationen nach Artikel 31/32durch Recyclingunternehmen, die praktischen Konsequenzen bei Abweichungen zwischen regionalen Entsorgungsvorgaben und den Verwendungsempfehlungen der Hersteller im Stoffsicherheitsbericht.

Vor diesem Hintergrund soll der geplante Fachworkshop am 2. Dezember eine Bestandsaufnahme der erreichten Klärungen und der nochoffenen Fragen an der Schnittstelle zwischen REACH und dem Abfall-recht leisten. Darüber hinaus bietet er in drei Arbeitsgruppen Gelegenheit für den fachlichen Austausch und für Absprachen zur Fortführung des weiteren Klärungsprozesses.

Die Veranstalter freuen sich, dass für diesen Diskussionsprozess einbreites Spektrum fachkompetenter Referenten sowie Praktiker aus konkreten Recyclingketten ihre Teilnahme zugesagt haben.

 
Programm
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Präsentationen
 

"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall – Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten"
Inga Beer, BMU
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REACH & Abfallrecycling Berlin
Dr. Claus Haas, BAuA
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Stand der Klärungen zur Frage Beginn/ Ende der Abfalleigenschaft. Zukünftige Entwicklungen im Kontext der Abfallrahmenrichtlinie.
Dr. Andreas Jaron, BMU
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REACH & Recycling
Klärungen, Empfehlungen, Handlungsbedarf
Dr. Thomas Probst, bvse
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Anstehender Klärungsbedarf in der weiteren REACH-Umsetzung - Schwerpunkt Informationspflichten und Informationsflüsse
Lars Tietjen, UBA
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Fallbeispiel Altöl-Recycling
Dr. Ingo Gronde und Dirk Nieschalk, Bundesverband Altöl e.V.
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Fallbeispiel Kunstoff-Recycling
Ulrich Schlotter, tecpol GmbH
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Fallbeispiel Baustoff-Recycling
Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe
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Dokumentensammlung zum Thema „REACH und Recycling/Abfall“
 

1) EU_KOM: Papier zum Treffen der Zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (CA) in der abschließenden Version - vom 29.10.08 (CA/24/2008 rev.2) – englische Originalversion
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1a) Deutsche Übersetzung (wird noch nachgereicht)
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2) ECHA: Guidance on Estimation of exposure from waste life (part R18) - vom 30.07.08
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3) BAuA REACH helpdesk DE: Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling (FAQ) - vom 19.11.08
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4) UK – Competent Authority: Information Leaflet 14 - REACH Substances Recovered from Waste - vom Oktober 2008
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5) UK - Department for Environment, Food and Rural Affairs: REACH and recovered waste substances – vom 12. November 2008
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6) MU Schleswig-Holstein: Merkblatt für Recyclingbetriebe
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7) Lebensministerium Österreich REACH helpdesk AT: Betroffenheit von Recyclingstoffen durch REACH - vom 29. Mai 2008
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8) BDI: REACH Hilfestellung 3.4.2 Sekundärrohstoffe - vom 7.10.2008
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9) BVSE: Internetseite mit REACH Informationen zum Recycling: http://www.bvse.de/printbase.php?pid=2061&cid=177

10) VCI: Geltungsbereich - REACH und Abfall (sowie Abwasser, Abluft) – vom 17.10.2007
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11) BDE: Handlungsempfehlung für Recycler zur Vorregistrierung unter REACH – vom 23.10.2008
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12) WKÖ Wirtschaftskammer Österreich: Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH - eine Orientierungshilfe.
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13) WRAP Waste & Resources Action Programme: REACH - Obligations for producers of recycled aggregates
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14) WRAP Waste & Resources Action Programme (Pre-) Registration of recycled aggregates
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