START
KONTAKT
IMPRESSUM
www.reach-info.de

REACH in der Praxis

 

 

Der Fachworkshop Nr. 7: Nutzung der REACh-Informationen für andere sektorale Vollzugsaufgaben

16.09.2009, Hochschule Darmstadt, Haardtring 100, 64295 Darmstadt, Gebäude A 10, Raum 101

 
Informationen und Dokumente zum Workshop

>> Über den Workshop
>> Programm
>> Präsentationen
>> Materialien/Hintergrundinformationen

 
 
Über den Workshop
Das Umweltrecht knüpft – auch außerhalb des Chemikalienrechts – an verschiedenen Stellen an Stoffeigenschaften an. Zu nennen sind etwa die Gefährdungsklassen des Wasserrechts, die TA Luft (beispielsweise in Nr. 5.2.7). aber auch die Störfall-Verordnung (siehe die Stoffliste in Anhang I). Hier und an anderen Stellen nimmt das Umweltrecht auf die Ergebnisse des Stoffrechts – etwa zur Einstufung und Kennzeichnung – Bezug.

Welche Veränderungen sich hier durch die im Rahmen von REACh generierten Informationen zu erwarten sind und in welcher Weise dies den Vollzug des sonstigen Umweltrechts (Anlagenrecht, Wasserrecht, Abfallrecht) unterstützen kann, soll in dem Fachworkshop aufgezeigt und mit Vollzugspraktikern diskutiert werden.

Stoffwirkungen: Bewertung der Immissionen
Wie die von einer Anlage hervorgerufenen Immissionen von einzelnen Stoffen rechtlich einzuordnen sind, ist eine Frage, auf die weder das anlagenbezogen noch das medienorientierte Recht über Einzelfälle hinaus eine klare Antwort gibt. So finden sich im Luftreinhalterecht jenseits der Vorgaben der 22. BImSchV und der Immissionswerte in Nr. 4.2 – 4.5 TA Luft nur die Prüfvorgaben in Nr. 4.8 TA Luft, deren vollzugsunterstützende Leistungsfähigkeit als durchaus begrenzt einzustufen ist.

Ähnlich ist die Situation im Wasserrecht, wo man aus pragmatischen Gründen jenseits der „klassischen Schadstoffe“ (etwa im Bereich der Schwermetalle) den einzelstoffbezogenen Ansatz weitgehend aufgegeben und sich stattdessen auf Summenparameter konzentriert hat.

REACh wird dazu führen, dass für eine erhebliche Anzahl von Stoffen, wirkungsbezogene Daten in Gestalt von Umwelt- (PNEC) oder Gesundheitsmindestanforderungen (DNEL) vorliegen. Welche Relevanz diese Daten für den Vollzug des sonstigen Umweltrechts haben können, ist ein Schwerpunkt des Workshops.

Stofffreisetzung: Begrenzung der Emissionen
Mit dem „Stand der Technik“, dessen Definition in Umsetzung der IVU-Richtlinie in allen industrieanlagenbezogenen Regelwerken angeglichen wurde (siehe die Anlage zu § 3 Abs. 6 BImSchG bzw. zu § 7a WHG) steht ein übergreifender Beurteilungsmaßstab bereit, der für behördliche Gestattungen und Überwachungsmaßnahmen von anlagenbedingten Freisetzungen maßgebend ist. Dabei handelt es sich um einen technikbezogenen Maßstab, der seine Rechtfertigung im Wesentlichem im Grundsatz der Vorsorge findet (so etwa ausdrücklich § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG).

Demgegenüber definiert sich die von den Stoffverantwortlichen unter REACh geforderte „angemessene Beherrschung“ stoffbedingter Risiken aus der Wirkungsperspektive. Nachzuweisen ist, dass die ermittelten Wirkschwellen entlang des Lebensweges nicht überschritten werden. Dieser wirkungsbezogene Ansatz nimmt ebenfalls für sich in Anspruch, den Grundsatz der Vorsorge zu verwirklichen (Art. 1 Abs. 3 Satz 2 REACh). Beide Ansätze stehen damit in einem gewissen Spannungsfeld zueinander.

Welche rechtliche und praktische Bedeutung diesem Spannungsfeld zukommt und wie man es gegebenenfalls auflösen könnte, soll ebenfalls auf dem Workshop diskutiert werden.

Zugang zu Stoffdaten (einschließlich der REACh-Informationen)
Die Frage, in welcher Form die unter REACh generierten Daten zugänglich sein werden, ist für die Frage, wie im Rahmen anderer Vollzüge auf die Ergebnisse zugegriffen werden kann, von zentraler Bedeutung.

Der Workshop soll daher aufzeigen,

- welche Daten zu welchen vollzugsrelevanten Fragen mit welcher Aussagekraft

- wo zu finden sein werden.

Arbeitsgruppen: Nutzung der REACh-Informationen in Zulassungsverfahren sowie bei Monitoring, Dokumentation und Überwachung
Die Frage, wie man die REACh-Informationen in der Vollzugspraxis nutzen kann, soll in zwei Arbeitsgruppen diskutiert werden.

Die erste Gruppe betrachtet die Situation bei antragsabhängigen Verwaltungsverfahren (Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung etc.). Anknüpfungspunkte ergeben sich u.a. daraus, dass der Antragsteller schon nach geltendem Recht stoffbezogenen Informationen vorzulegen hat (z.B. § 4a Abs. 1 Nr. 3 d und e 9. BImSchV).

Die zweite Gruppe diskutiert Nutzungsmöglichkeiten von unter REACh gewonnenen Informationen im Bereich des antragsunabhängigen Vollzugs, wobei auch hier zwischen Handlungsbeiträgen des Anlagenbetreibers und denen der Vollzugsorgane zu unterscheiden ist.

Zu den „Grundpflichten des Betreibers“ einer genehmigungspflichtigen Anlage gehört es nicht nur, technische Maßnahmen in Angriff zu nehmen; vielmehr ist damit untrennbar die Pflicht verbunden, die Betriebsorganisation so auszurichten, dass zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der (dynamischen) Betreiberpflichten gewährleistet ist (siehe § 52a Abs. 2 BImSchG). Welche Rolle stoffbezogene Informationen dabei spielen (sollten) und in welchem Verhältnis die stoffrechtlichen Grundpflichten (Art. 14 Abs. 6 bzw. Art. 37 Abs. 5 REACh) zu denen des Anlagenrechts stehen und in welcher Weise die stoffrechtlich gewonnenen Informationen den Anlagenbetreiber dabei unterstützen können, die Dokumentations-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten zu erfüllen, ist an dieser Stelle zu analysieren.

Die gleiche Frage ist dann auch im Hinblick auf die Aufgaben der Überwachungsbehörden (nach § 52 BImSchG bzw. nach Wasser- und Abfallrecht) zu richten.

 
 
Programm
Download PDF  
 
 
Präsentationen

Überblick über die REACh-Mechanismen und die daraus resultierenden Informationen
Prof. Dr. Martin Führ, sofia, Darmstadt
Download PDF
 

Wie entsteht ein Expositionsszenario und welche Anhaltspunkte enthält das Sicherheitsdatenblatt für sektorale Vollzugsaufgaben? PD Dr. Dirk Bunke, Öko-Institut e.V., Freiburg
Download PDF
 

Wie entsteht ein PNEC-Wert und welche Aussagekraft hat er? Dr. Silke Kleihauer, sofia, Darmstadt
Download PDF
 

REACh-Informationen und ihr Nutzen für sektorale Vollzugsaufgaben Prof. Dr. Martin Führ, sofia, Darmstadt
Download PDF
 

 
 
Materialien/Hintergrundinformationen

M 2: Stoffsicherheitsbericht Kaliumtertiärbutylat
Download PDF
 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)
Download PDF
 

PROPOSAL FOR IDENTIFICATION OF A SUBSTANCE AS A
CMR CAT 1 OR 2, PBT, vPvB OR A SUBSTANCE OF AN
EQUIVALENT LEVEL OF CONCERN
Download PDF