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Der Fachworkshop Nr. 7: Nutzung der REACh-Informationen für andere sektorale Vollzugsaufgaben 16.09.2009, Hochschule Darmstadt, Haardtring 100, 64295 Darmstadt, Gebäude A 10, Raum 101 |
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Das
Umweltrecht knüpft – auch außerhalb des Chemikalienrechts – an
verschiedenen Stellen an Stoffeigenschaften an. Zu nennen sind etwa
die Gefährdungsklassen des Wasserrechts, die TA Luft (beispielsweise
in Nr. 5.2.7). aber auch die Störfall-Verordnung (siehe die
Stoffliste in Anhang I). Hier und an anderen Stellen nimmt das Umweltrecht
auf die Ergebnisse des Stoffrechts – etwa zur Einstufung und
Kennzeichnung – Bezug.
Welche Veränderungen sich hier durch die im Rahmen von REACh generierten Informationen zu erwarten sind und in welcher Weise dies den Vollzug des sonstigen Umweltrechts (Anlagenrecht, Wasserrecht, Abfallrecht) unterstützen kann, soll in dem Fachworkshop aufgezeigt und mit Vollzugspraktikern diskutiert werden. Stoffwirkungen:
Bewertung der Immissionen Ähnlich ist die Situation im Wasserrecht, wo man aus pragmatischen Gründen jenseits der „klassischen Schadstoffe“ (etwa im Bereich der Schwermetalle) den einzelstoffbezogenen Ansatz weitgehend aufgegeben und sich stattdessen auf Summenparameter konzentriert hat. REACh wird dazu führen, dass für eine erhebliche Anzahl von Stoffen, wirkungsbezogene Daten in Gestalt von Umwelt- (PNEC) oder Gesundheitsmindestanforderungen (DNEL) vorliegen. Welche Relevanz diese Daten für den Vollzug des sonstigen Umweltrechts haben können, ist ein Schwerpunkt des Workshops. Stofffreisetzung:
Begrenzung der Emissionen Demgegenüber definiert sich die von den Stoffverantwortlichen unter REACh geforderte „angemessene Beherrschung“ stoffbedingter Risiken aus der Wirkungsperspektive. Nachzuweisen ist, dass die ermittelten Wirkschwellen entlang des Lebensweges nicht überschritten werden. Dieser wirkungsbezogene Ansatz nimmt ebenfalls für sich in Anspruch, den Grundsatz der Vorsorge zu verwirklichen (Art. 1 Abs. 3 Satz 2 REACh). Beide Ansätze stehen damit in einem gewissen Spannungsfeld zueinander. Welche rechtliche und praktische Bedeutung diesem Spannungsfeld zukommt und wie man es gegebenenfalls auflösen könnte, soll ebenfalls auf dem Workshop diskutiert werden. Zugang
zu Stoffdaten (einschließlich der
REACh-Informationen) Der Workshop soll daher aufzeigen, - welche Daten zu welchen vollzugsrelevanten Fragen mit welcher Aussagekraft - wo zu finden sein werden. Arbeitsgruppen:
Nutzung der REACh-Informationen in Zulassungsverfahren sowie
bei Monitoring,
Dokumentation und Überwachung Die erste Gruppe betrachtet die Situation bei antragsabhängigen Verwaltungsverfahren (Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung etc.). Anknüpfungspunkte ergeben sich u.a. daraus, dass der Antragsteller schon nach geltendem Recht stoffbezogenen Informationen vorzulegen hat (z.B. § 4a Abs. 1 Nr. 3 d und e 9. BImSchV). Die zweite Gruppe diskutiert Nutzungsmöglichkeiten von unter REACh gewonnenen Informationen im Bereich des antragsunabhängigen Vollzugs, wobei auch hier zwischen Handlungsbeiträgen des Anlagenbetreibers und denen der Vollzugsorgane zu unterscheiden ist. Zu den „Grundpflichten des Betreibers“ einer genehmigungspflichtigen Anlage gehört es nicht nur, technische Maßnahmen in Angriff zu nehmen; vielmehr ist damit untrennbar die Pflicht verbunden, die Betriebsorganisation so auszurichten, dass zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der (dynamischen) Betreiberpflichten gewährleistet ist (siehe § 52a Abs. 2 BImSchG). Welche Rolle stoffbezogene Informationen dabei spielen (sollten) und in welchem Verhältnis die stoffrechtlichen Grundpflichten (Art. 14 Abs. 6 bzw. Art. 37 Abs. 5 REACh) zu denen des Anlagenrechts stehen und in welcher Weise die stoffrechtlich gewonnenen Informationen den Anlagenbetreiber dabei unterstützen können, die Dokumentations-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten zu erfüllen, ist an dieser Stelle zu analysieren. Die gleiche Frage ist dann auch im Hinblick auf die Aufgaben der Überwachungsbehörden (nach § 52 BImSchG bzw. nach Wasser- und Abfallrecht) zu richten. |
| Programm |
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PDF |
| Präsentationen |
Überblick über
die REACh-Mechanismen und die daraus resultierenden Informationen Wie entsteht ein Expositionsszenario und welche Anhaltspunkte
enthält
das Sicherheitsdatenblatt für sektorale Vollzugsaufgaben? PD
Dr. Dirk Bunke, Öko-Institut e.V., Freiburg Wie entsteht ein PNEC-Wert und welche Aussagekraft hat er? Dr. Silke
Kleihauer, sofia, Darmstadt REACh-Informationen und ihr Nutzen für sektorale Vollzugsaufgaben
Prof. Dr. Martin Führ, sofia, Darmstadt |
| Materialien/Hintergrundinformationen |
M 2: Stoffsicherheitsbericht
Kaliumtertiärbutylat Nutzen der REACh-Informationen für umweltrechtliche Vollzugsaufgaben
(mit Schwerpunkt im Anlagenrecht) SICHERHEITSDATENBLATT PROPOSAL FOR IDENTIFICATION OF A SUBSTANCE AS A
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